Bonusheft

Checkheftgepflegtes Gebiss

Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben regelmäßige Kontrolluntersuchungen vor. Wer sich diese vom Zahnarzt in einem Bonusheft dokumentieren lässt, erhält einen besseren Zuschuss zum Zahnersatz.

Kinder und Jugendliche mindestens zweimal pro Jahr, Erwachsene mindestens einmal pro Jahr zum Zahnarzt!

Kinder und Jugendliche sollen zweimal pro Kalenderjahr (einmal pro Kalenderhalbjahr), Erwachsene mindestens einmal pro Kalenderjahr zur Kontrolluntersuchung gehen. Weist man dieses lückenlos über die letzten 5 Jahre nach, erhöht sich ein Zahnersatzzuschuss um 20%, bei Nachweis über die letzten 10 Jahre gibt es 30% mehr Zuschuss.

Minimalforderung! Durch umfassende Vorbeugung wird wahrscheinlich gar kein Zahnersatz notwendig werden!

Dies ist als absolute Minimalforderung zu betrachten; besser ist eine risikoorientrierte vorbeugende Bestreuung, die im Zweifelsfalle häufiger stattfinden sollte. Hierdurch kann Zahnverlust vollständig vermieden werden! Wir beraten Sie hierzu gerne. Natürlich stellen wir Ihnen gern ein Bonusheft aus.